Kultur und Bildung barrierefrei
Wer hat freien Eintritt?
Seit Januar 2016 haben Tübingerinnen und Tübinger mit Schwerbehinderung und geringem Einkommen sowie deren Assistenzpersonen freien Eintritt zu Veranstaltungen und Kursen vieler städtisch geförderter Bildungs- und Kulturanbieter.
Neu ab 1.1.2019: Der kostenfreie Eintritt gilt für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in Tübingen wohnen und einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sowie eine gültige KreisBonusCard haben.
Bei der Anmeldung oder an der Kasse müssen der Schwerbehindertenausweis und die KreisBonusCard vorgelegt wer¬den. Die Teilnahme an den Veran¬staltungen und Kursen, die kostenlos besucht werden, darf nicht mehr als 200 Euro kosten.
Beteiligte Bildungs- und Kulturanbieter:
BachChor Tübingen e.V.
d.a.i. Deutsch-Amerikanisches Institut Tübingen
ICFA Deutsch-Französisches Kulturinstitut Tübingen e.V.
InzTanz Internationales Zentrum für Tanz
Familien-Bildungsstätte Tübingen e.V.
Hölderlingesellschaft / Hölderlinmuseum
Jazzclub Tübingen e.V.
LTT Landestheater Tübingen
Musikverein Bühl e.V.
Musikverein Derendingen e.V.
Musikverein Hagelloch e.V.
Musikverein Hirschau e.V.
Musikverein Lustnau e.V.
Musikverein Pfrondorf e.V.
Musikverein Weilheim e.V.
Shedhalle Tübingen e.V.
Stadtmuseum
Tübinger Musikschule
Winzerkapelle „Harmonie" Unterjesingen e.V.
Volkshochschule Tübingen e.V.
Vorstadttheater / Tübinger Puppenbühne e.V.
Zentrum für Tanz, Therapie und Gestaltung e.V.
Zimmertheater Tübingen
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Ermäßigungen für schwerbehinderte Menschen im Bereich Bildung und Kultur finden Sie hier.
Informationen zur KreisBonusCard sowie das Antragsformular gibt es hier online.